Anwendbarkeit des Rechts der autonomen Gemeinschaft der Balearen
Bis 2015 war das autonome Recht der Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) nur anwendbar, wenn ein "Anknüpfungspunkt" zu der autonomen Gemeinschaft bestand. Das war bei Deutschen oft nicht der Fall. Für Erbfälle nach dem 1.1.2015 kann der Erwerber das Recht der Balearen in den meisten Fällen wählen.
Gesetzliche Grundlagen
Die autonome Gemeinschaft der Balearen (Comunidad Autónoma de Baleares - Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) hat mit Reformgesetz zur Erbschafts- und Schenkungsteuer vom 19. Dezember 2006 (LEY 22/2006, de 19 de diciembre, de reforma del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones - nachfolgend "ErbStG Balearen") von der Befugnis der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Schenkungssteuer Gebrauch gemacht. Die wichtigsten Regelungen der Schenkungssteuer sind nachfolgend aufgeführt.
Schenkungssteuer der Balearen
Bei einer Schenkung sind den Erwerb der Steuerklasse I und II pauschal 7 % des Wertes der Schenkung abzuführen. Bei einer Immobilien-Schenkung sollte daher ein möglichst geringer Wert angegeben werden. Zur steuerlichen Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungssteuer empfehlen wir unseren gesonderten Beitrag hierzu.
Vorsicht: Zusätzlich löst die Schenkung auch Gewinnsteuer aus!