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Wohnrecht (Derecho de habitación)

Das Wohnrecht (derecho de habitación) nach spanischem Recht ist in den Art. 523 bis 529 CC geregelt. Es ist ein persönliches und unübertragbares Recht. Der Rechtsinhaber hat das Recht, die Wohnung selbst zu bewohnen. 


Publikationen zum Thema

  • Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
  • Spanische Erbschaftssteuer - Einführung
  • Spanische Schenkungssteuer

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Neuigkeiten

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