Beratung rund um die Immobilien auf Mallorca, Ibiza und Formentera
Die Kanzlei berät umfassend rund um die Immobilie auf den den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera). Dabei berücksichtigen wir immer die Gesamtsituation unserer Mandanten, d.h. alle Gesichtspunkte (Steuern, Erbrecht, Ehegüterrecht) im Heimatstaat und auf den Balearen.
Nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses auf den Balearen
Nach dem Tod werden wir umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Klärung des anwendbaren Rechts und gerichtlichen Zuständigkeit,
- die Suche nach Erben und Testamenten in Spanien,
- gerichtliche Feststellung der Erben in Spanien,
- Annahme der Erbschaft in Spanien,
- Erbteilung in Spanien,
- Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer gegenüber den Behörden der Balearen oder des Zentralfinanzamtes in Madrid,
- Erklärung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer,
- Umschreibung und Eintragung der Erben als Eigentümer im Eigentumsregister.
Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß auf den Balearen
Manchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Prüfung, ob deutsches, gemein-spanisches oder mallorquinisches Erbrecht anzuwenden ist,
- Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte,
- Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtum),
- Klage auf deutschen Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht bzw. Herabsetzung,
- Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
- Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Spanien (z.B. Nachlassverzeichnis, Entlassung, Auskunft, Rechenschaft, Schadenersatz),
- Entlassung des Testamentsvollstreckers und
- Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).
Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu den Balearen
Bestehen Bezüge zu Spanien oder ist sogar spanisches Erbrecht durch ein deutsches Gericht anzuwenden, übernehmen wir gerne die Prozessvertretung oder arbeiten dem Prozeßvertreter zu. Unsere Leistungen umfassen z.B.
- Prüfung, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
- Gutachten zum spanischen Erbrecht für deutsche Gerichte,
- Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von spanischem Erbrecht und
- Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Festsetzung der spanische Erbschaftsteuer
Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die steuerlichen Erledigungen im Zusammenhang mit einem deutsch-spanischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Klärung des zuständigen Finanzamtes (Madrid oder Balearen),
- Steuerliche Bewertung der Nachlassgegenstände,
- Vorberechnung der anfallenden Steuer,
- Beratung zur Reduktion durch Ausschlagung,
- die Vorbereitung der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer (Selbstveranlagung oder Mitteilung der Grundlagen der Festsetzung),
- Vertretung im Wertfestsetzungsverfahren,
- die Beschaffung einer Steuernummer (NIE),
- Antrag auf Anrechnung deutscher Erbschaftsteuer auf die spanische Erbschaftsteuer,
- Einspruch gegen (Nach-) Festsetzung und Klage beim Finanzgericht sowie
- Antrag auf Erstattung zuviel bezahlter Erbschaftsteuer.
Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu den Balearen
Bei Überschreiten der Freibeträge sollte immer die deutsche Erbschaftssteuererklärung mit der spanischen Erbschaftssteuererklärung abgestimmt werden. Hierbei arbeiten wir entweder mit ihrem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammen oder übernehmen
- die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Spanien,
- den Einspruch gegen eine zu hoch festgesetzte deutsche Steuer,
- Vertretung vor Finanzgerichten (z.B. Klage gegen zu hohe Festsetzung),
- Antrag auf Anrechnung der spanischen Steuern und
- Gutachten zur Besteuerung.
Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere
- Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
- Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
- Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
- Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
- Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung
Spanisches Baurecht
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Thema „Bauen in Spanien“ (spanisches Baurecht), z.B.
- Beratung beim Bau und Anbau (Neubauerklärung „obra nueva");
- Vermessung der Grundstücksgrenze;
- Nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten (Bauen ohne Baugenehmigung);
- Nachträgliche Eintragung von Immobilien (expediente de dominio);
- Architektenvertrag und Bauträgervertrag;
- Baumängel;
- Abrissverfügung und
- Küstenschutzgesetz (ley de costas)
Spanisches Immobilienrecht
Wir beraten Sie gerne beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Spanien („Spanisches Immobilienrecht“). Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung und Abwicklung rechtssicherer Kauf einer Immobilie in Spanien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
- Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder ausländisches Gesellschaft (z.B. GmbH, Anstalt),
- Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer),
- Rückabwicklung von Kaufverträgen über Immobilien in Spanien,
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen aus Immobilienkaufverträgen,
- Außergerichtilche und gerichtliche Durchsetzung des Beurkundungsanspruchs bei Erwerb mittels privatschriftlichen Kaufvertrag,
- Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien,
- Beratung beim Verkauf von Immobilien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
- Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen),
- Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens),
- Steuerliche Beratung beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen).
Spanisches Steuerrecht
Wir beraten Rund um die Spanien Immobilien im Steuerecht („Spanisches Steuerrecht“), insbesondere Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer. Unserer besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Erbschafts- und Schenkungsteuern.
Standardsituationen sind dabei
- Beratung bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer
- Gutachten
- Einspruch gegen Steuerbescheide
- Stundungsanträge
- Ratenzahlungsanträge
- Steuererklärung
- Vermeidung der Doppelbesteuerung
- Verjährung der Erbschaftsteuer
- Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern
- Verteidigung gegen Säumnis- und Verspätungszuschläge
Unsere Mandanten
Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum spanischen Erbrecht. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Vermögen in Spanien, aber auch Erben von Personen mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt oder Vermögen in Spanien.
Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.
Natürlich können Sie uns auch anrufen. Ansprechpartner finden Sie unter Rechtsanwälte. Selbstverständlich werden Sie auch bei Anruf versuchen vorab über eine etwaig anfallende Vergütung zu informieren.
Erbrecht-Aktuell
- Spanische Erbschaftsteuer: Einführung eines "Kataster-Referenzwertes" könnte zu Erhöhung der Steuer führen
- LfSt Bayern zur Abzugsfähigkeit von Pflichtteilsansprüchen und fiktivem Zugewinnausgleichsanspruch bei beschränkter Steuerpflicht
- DGRN: Ausländer können keinen Erbvertrag über eine Abfindung des Pflichtteils nach dem Recht der Balearen (Mallorca) schließen
- TS zur 3 % Pauschale für persönliche Gegenstände und Inventar bei der spanischen Erbschaftsteuer
- Nottestament wegen Seuche (Corona) derzeit in Spanien zulässig
- DGT: Maßgebliches autonomes Recht (Schenkungssteuer) bei Schenkung von Kontoguthaben in Spanien
- DGT: Maßgebliches autonomes Recht (Schenkungssteuer) bei Schenkung von Anteilen an einer spanischen GmbH
- DGRN zur anwendbaren Erbrecht bei einem Erblasser mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt auf Ibiza
- DGT zur Maßgeblichkeit des nach dem deutschen Bewertungsgesetz festgestellten Wertes für spanische Steuerzwecke
- EuGüVO und EuPartVO seit 29. Januar 2019 anzuwenden
- Neue EU-Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr von Barmitteln in die EU
- TS: Benachteiligung von Personen in einem Drittstaat bei der spanischen Erbschaftsteuer
- BFH: Keine Spekulationssteuer bei Verkauf einer selbst genutzten Zweit- oder Ferienwohnung nach 3 Jahren
- BFH: Voller Freibetrag nach § 16 Abs. 1 ErbStG bei beschränkter Steuerpflicht
- Bundesrat stimmt Neuregelung zu Freibetrag bei beschränkter Steuerpflicht zu
- Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?
- Plusvalía verstößt gegen spanische Verfassung
- Stand automatischer Informationsaustausch mit Banken in Spanien 2017
- KG: Ist die Erhöhung des Ehegattenerbteils im Europäischen Nachlasszeugnis auszuweisen?
- Europäisches Güterrecht verabschiedet
- TS zur Haftung für die Grundsteuer bei Verkauf einer Immobilie in Spanien
- TS zum anwendbaren Erbrecht beim Pflichtteil des Ehegatten
- Erbschaftssteuer auf den Balearen im Steuerjahr 2016
- Erbschaftsteuer Balearen: Reform 2016?
- Vererbung eines Wohnrechts an Familienheim nicht steuerfrei
- TS: Anwendbares Erbrecht bei Ehe nach spanischem Recht
- Gesetzentwurf zur Reform des Hypothekengesetzes und Katastergesetzes
- Sentencia de la Sala de lo Civil del Tribunal Supremode 13 de febrero de 2014.
- Tribunal Supremo: Kein gutläubiger Erwerb bei Kenntnis des Bevollmächtigten vom Tod des Vollmachtgebers
- Reform des spanischen Steuersystems – speziell: spanischen Erbschaftssteuer
- Frontotemporale Demenz und Testierunfähigkeit
- EuGH: Anhörung in dem Verfahren wegen diskriminierung von Nicht-Residenten bei der spanischen Erbschaftssteuer
Publikationen
- Erbschaftssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Eheliches Güterrecht auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera)
- Erbschaftssteuer Mallorca - FAQ
- Anwendbares Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
- Ersatzerbschaft nach spanischem Recht
- Todesfall in Spanien - erste Schritte
- ZEV Länderbericht Spanien: Neues zur Erbschaftsteuer
- ZEV Länderbericht Spanien: Zulässigkeit der Errichtung eines „Seuchentestaments“ während des Alarmzustands?
- Testament in Spanien - deutsches oder spanisches Testament?
- Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
- Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Schenkungen unter Lebenden im spanischen Zivilrecht
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- ZEV Länderbericht Spanien: Neue Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- Erbschaftssteuer in Spanien: Übersicht besondere Vergünstigungen nach dem Recht der Autonomen Gemeinschaften
- ZEV Länderbericht Spanien: Unzulässige Benachteiligung von außerhalb der EU/EWR ansässigen Personen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Erbenhaftung im spanischen Erbrecht
- Spanische Erbschaftsteuer: Anwendbarkeit der besonderen Regeln der autonomen Gemeinschaften
- Gesetzliches Erbfolge auf den Balearen
- Vermögenssteuer auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Grundsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Grunderwerbsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Patientenverfügung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Plusvalía auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Verjährung der spanischen Erbschaftsteuer
- ZEV Länderbericht Spanien: Verfassungsgericht beanstandet Plusvalía Municipal
- DWS Merkblatt: Immobilienbesitz in Spanien - Erwerb, Verwaltung, Veräußerung und Vererbung
- ZEV: Anmerkung zum Urteil des OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15
- Schenkungssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- IWB Aufsatz: Bewertung von spanischen Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Anteile an einer spanischen Kapitalgesellschaft im Nachlass
- Spanien: Verfassungsverletzung durch Nichtgewährung der Steuervergünstigungen der autonomen Gemeinschaften
- ErbR - Die Ermittlung des anwendbaren Erbrechts im deutsch-spanischen Erbfall nach der EU-ErbVO
- IWB Aufsatz: Reform der spanischen Erbschaftsteuer Ende der Diskriminierung der Nicht-Residenten
- Aufsatz in Grundbesitz International: Testament für Deutsche mit Vermögen in Spanien - Was ist zu beachten?
- Rückforderung der spanischen Erbschaftsteuer als Folge des Urteils des EuGH
- Änderung des anwendbaren Erbrechts bei Spanien-Vermögen? Folgen der EuErbVO für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Makler Beauftragung in Spanien und Maklervertrag
- Buch: Internationales Erbrecht Spanien
- Plusvalía - die gemeindliche Wertzuwachssteuer
- Eintragung des Ehegatten im Grundbuch in Spanien
- Spanische Grunderwerbsteuer
- Ferienimmobilie in Spanien - Besteuerung der Eigennutzung
- Doppelbesteuerungsabkommen Spanien: Die wichtigsten Regeln für Deutsche mit Vermögen in Spanien
- Europäisches Erbrechtsverordnung und Spanien-Vermögen: Erbstatut, Zuständigkeit und Europäisches Nachlasszeugnis
- Konto in Spanien im Erbfall
- Vorsorgevollmacht in Spanien
- Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien