Neue EU-Verordnung über die Einfuhr und Ausfuhr von Barmitteln in die EU

Im Amtsblatt der EU Nr. 284 vom 12. November 2018 wurde die Verordnung (EU) 2018/1672 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2018 über die Überwachung von Barmitteln, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 veröffentlicht. Gegenüber der (ab dem 03.06.2021 aufgehobenen) Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 gibt es insbesondere folgende Neuerungen:

  • Die Definition für "Barmittel" umfasst künftig auch andere Zahlungsarten wie Gold und Prepaidkarten;
  • Die Behörden erhalten erweiterte Befugnisse; so können sie unter bestimmten Umständen auch Informationen über Bargeldbewegungen unter der derzeitigen Schwelle von 10.000 Euro registrieren und Bargeld vorübergehend beschlagnahmen, wenn sie Straftaten vermuten. 
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