TS: Benachteiligung von Personen in einem Drittstaat bei der spanischen Erbschaftsteuer

Das oberste spanische Gericht, das Tribunal Supremo (TS), hat mit Urteil Nº 242/2018 vom 19.02.2018 entschieden, dass die derzeitigen Regeln zur Besteuerung des Erwerbs von Todes wegen eines Erben mit Wohnsitz in Kanada europäisches Recht verletzen und Schadenersatz zu leisten ist (wobei der Schaden die Differenz zwischen der gezahlten Steuer und der bei Anwendbarkeit des Rechts von Katalonien zu zahlenden Steuer ist). Mit Urteil vom 21.03.2018 (Nº 488/2018) und 22.03.2018 (Nº 492/2018) verurteilte das TS außerdem Spanien zur Zahlung von Schadenersatz wegen der Diskriminierung von in der Schweiz ansässigen Personen. 

Anmerkung

Wie aus der Begründung der Urteile hervorgeht, ist nun allen außerhalb der EU/EWR ansässigen Steuerpflichtigen (z.B. Erben und Beschenkten) die <link https: www.wf-frank.com publikationen detail spanische-erbschaftsteuer-anwendbarkeit-der-besonderen-regeln-der-autonomen-gemeinschaften-2098.html internal link in current>Wahl des Rechts der autonomen Gemeinschaften zu erlauben. Wurde eine zu hohe Steuer gezahlt, sollte eine Rückforderung geprüft werden. Der Rückzahlungsanspruch verjährt in 4 Jahren ab Zahlung, nicht aber vor Ablauf der Frist zur freiwilligen Zahlung. 

 

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