Erbschaftssteuer Mallorca - FAQ

Als Rechtsanwälte und spanische Rechtsanwälte (Abogados) für deutsch-spanische Erbrecht liegt der Fokus unserer Beratung oft auf der Erbschaftssteuer. Nachfolgend werden Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Erbschaftsteuer bei Vermögen auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) beantwortet. Dabei wird die Rechtslage in den Jahren 2022, 2023 und 2024 berücksichtigt.

Stimmt es, dass Mallorca die Erbschaftssteuer abgeschafft hat?

Die Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera) gewährten bis 2016 Erben der Steuerklasse I (Kinder unter 21 Jahren) und II (Kinder über 21 Jahren, Ehegatten, Vorfahren) einen Abschlag von 99 % auf die sonst anfallende Erbschaftssteuer. 2016 wurde dieser Abschlag aber abgeschafft. Allerdings erhalten Erben der Steuerklasse I und II weiterhin Vergünstigungen. Für das Steuerjahr 2023 werden außerdem wieder umfassende Steuerabzüge in der Steuerklasse I und II gewährt. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera).

Sind die besonderen Regeln bei der Erbschaftssteuer auf Mallorca auch für Deutsche gültig?

Ja, Deutsche können bei Bezügen zu Mallorca in aller Regel die (günstigeren) Regeln der Balearen wählen.

Muss ein deutscher Erbe auf Mallorca Erbschaftssteuer zahlen?

Der weltweite Erwerb von Todes wegen einer Person (z.B. Erbe) unterfällt der balearischen Erbschaftssteuer, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des steuerlichen Erwerbs seinen gewöhnlicher Wohnsitz (residencia habitual) auf Mallorca hatte. Dies wird als unbeschränkte Steuerpflicht (obligación personal de contribuir) bezeichnet. 

Muss ein deutscher Erbe auch Erbschaftssteuer auf Mallorca zahlen, wenn er nicht auf Mallorca resident ist?

Wenn der Erwerber (Erbe, Vermächtnisnehmer) ein Nicht-Residenter (no-residente) ist, besteht nur beschränkte Steuerpflicht (obligación real), d.h. (nur) alle Güter, die sich auf spanischem Hoheitsgebiet befinden bzw. dort ausgeübt werden können oder dort zu erfüllen sind, unterliegen der spanischen Erbschaftssteuer. Dies sind z. B. Immobilien (bebaute und unbebaute Grundstücke, Wohnungseigentum) und bewegliche Gegenstände (z.B. Yacht, PKW, Kunst, Gold), die sich in Spanien befinden.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf Mallorca?

Die Steuersätze der Erbschaftssteuer auf Mallorca sind abhängig vom Verhältnis zwischen Erblasser/Erwerber, dem Wert des Erwerbs und dem bestehenden Vorvermögen und bewegen sich zwischen 1 % und 81,6 %. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Erbschaftssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera).

Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer auf Mallorca?

Personen der Steuerklasse II (Kinder, Ehegatte, Eltern) haben einen Freibetrag bei der Erbschaftssteuer der Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) von jeweils ca. EUR 25.000. Geschwister, Neffen/Nichten und andere Seitenverwandte haben einen Freibetrag von EUR 8.000. Alle anderen EUR 1.000.

Stimmt es, dass die Erbschaftsteuer auf Mallorca 2023 abgeschafft wurde? 

Bei einem Erwerb von Todes wegen oder betreffend dasjenige, was als Abfindung für den Pflichtteil durch  Erbvertrag gezahlt wird, erhalten Personen der Steuerklassen I und II im Sinne des Art. 21 im Steuerjahr 2023 einen Steuerabzug (bonificació) von 100 % auf die Steuerschuld. Nach dem Wortlaut des Gesetzes werden die Steuervergünstigungen nur dann gewährt, wenn der Erwerber unbeschränkt steuerpflichtig ist („sujetos pasivos por obligación personal de contribuir“). Wir meinen allerdings, dass insoweit eine unzulässige Diskriminierung von Nicht-Residenten vorliegt und auch von Nicht-Residenten die Steuervergünstigungen beansprucht werden können.

Wird das Familienheim auf Mallorca besteuert?

Für Erben der vom Erblasser auf Mallorca selbst genutzten gewöhnlichen Wohnung (vivienda habitual) gibt es einen besonderen Freibetrag von bis zu EUR 180.000.

Was ist Plusvalía und fällt diese Steuer im Erbfall neben der spanischen Erbschaftssteuer an?

Die gemeindliche Wertzuwachsteuer (Plusvalía) wird von der Gemeinde erhoben und besteuert den Wertzuwachs von städtischen Immobilien. Sie fällt auch beim Tod - neben der spanischen Erbschaftsteuer - an.

Ist ein „Berliner Testament“ bei Vermögen auf Mallorca sinnvoll?

Bei einem Berliner Testament mit Einheitslösung fällt zweimal Erbschaftssteuer an: Das erste Mal bei Tod des ersten Ehegatten und beim Tod des überlebenden Ehegatten. Dies ist bei Vermögen auf Mallorca besonders problematisch, da die Freibeträge der balearischen Erbschaftssteuer für Personen der Steuerklasse III und IV sehr niedrig sind.

Gibt es zwischen Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftssteuer?

Spanien und Deutschland haben kein Doppelbesteuerungsabkommen (Convenio para evitar la doble imposición) für die Erbschaftssteuer. Daher besteht im Grundsatz die Gefahr, dass deutsche und spanische Erbschaftssteuer gezahlt werden muss (Doppelbesteuerung). Allerdings kann ist oft - jedenfalls teilweise - eine Steueranrechnung möglich. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland

Muss auf das Vermögen auf Mallorca deutsche Erbschaftssteuer gezahlt werden?

In Deutschland ist der ganze Erwerb (z.B. durch Erbschaft oder Vermächtnis) steuerbar, wenn der Erwerber (z. B. Erbe) oder der Erblasser im Zeitpunkt des Erwerbs ein Inländer ist. Daher muss oftmals auch deutsche Erbschaftssteuer gezahlt werden. 

Kann die spanische Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer angerechnet werden?

Die spanische Erbschaftsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden. Es gibt aber Anrechnungslücken; so ist z.B. die spanische Erbschaftsteuer, die auf bewegliches Vermögen (z.B. Yacht, PKW), Guthaben bei spanischen Banken oder Aktien anfällt, nicht anrechenbar, wenn der Erblasser ein Inländer war. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland.

Wie kann die Erbschaftssteuer legal vermieden oder verringert werden?

Auf diese Frage gibt es leider keine einfache Antwort. Vielmehr ist eine Analyse der familiären und finanziellen Situation erforderlich. Eine Übersicht der denkbaren Gestaltungen finden Sie in dem Beitrag Erbschaftssteuer in Spanien - umgehen, verringern und optimieren

Wann verjährt die Erbschaftssteuer auf Mallorca?

Die spanische Erbschaftssteuer verjährt in 4 Jahren und 6 Monaten. Wenn der Tod in Deutschland eingetreten ist, wird aber zum Teil die Auffassung vertreten, dass dies nicht gilt. Hierzu verweisen wir auf den Beitrag Verjährung der spanischen Erbschaftssteuer.

Ist eine Schenkung einer Immobilie auf Mallorca zu Lebzeiten zur Vermeidung der spanischen Erbschaftssteuer sinnvoll?

Bei der Schenkung einer Immobilie auf Mallorca fällt immer spanische Schenkungssteuer (impuesto donaciones) an. Auf Mallorca und den anderen Balearen Inseln müssen die Beschenkten der Steuerklasse I und II aber nur pauschal nur 7 % des Wertes der Schenkung abzuführen. Allerdings wird zusätzlich auch Gewinnsteuer ausgelöst. 

Glossar: Nicht-Resident (no-residente), gewöhnlicher Wohnsitz (residencia habitual)

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