Beratung rund um die Immobilien auf Mallorca, Ibiza und Formentera

Die Kanzlei berät umfassend rund um die Immobilie auf den den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera). Dabei berücksichtigen wir immer die Gesamtsituation unserer Mandanten, d.h. alle Gesichtspunkte (Steuern, Erbrecht, Ehegüterrecht) im Heimatstaat und auf den Balearen. 

Nicht-streitige Abwicklung des Nachlasses auf den Balearen

Nach dem Tod werden wir umfassend tätig. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Klärung des anwendbaren Rechts und gerichtlichen Zuständigkeit,
  • die Suche nach Erben und Testamenten in Spanien,
  • gerichtliche Feststellung der Erben in Spanien, 
  • Annahme der Erbschaft in Spanien,
  • Erbteilung in Spanien,
  • Erklärung der spanischen Erbschaftsteuer gegenüber den Behörden der Balearen oder des Zentralfinanzamtes in Madrid,
  • Erklärung der gemeindlichen Wertzuwachssteuer,
  • Umschreibung und Eintragung der Erben als Eigentümer im Eigentumsregister. 

Streitige Nachlassverfahren und Erbprozeß auf den Balearen

Manchmal ist ein Erstreit unvermeidbar. Insbesondere seit Inkrafttreten der EuErbVO ist es dabei immer öfter erforderlich in einem spanischen Gericht deutsches Erbrecht anzuwenden. In solchen Fällen vertreten wir unsere Mandanten als Prozessvertreter oder arbeiten dem Prozeßanwalt zu. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Prüfung, ob deutsches, gemein-spanisches oder mallorquinisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Gutachten zum spanischen Erbrecht für spanische Gerichte,
  • Anfechtung des Testamentes (z.B. wegen Testierunfähigkeit oder Irrtum),
  • Klage auf deutschen Pflichtteil oder spanisches Noterbrecht bzw. Herabsetzung,
  • Klage auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Verfahren gegen einen Testamentsvollstrecker in Spanien (z.B. Nachlassverzeichnis, Entlassung, Auskunft, Rechenschaft, Schadenersatz),
  • Entlassung des Testamentsvollstreckers und
  • Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs (z.B. Verkauf von Grundstücken).

Nachlassverfahren und Prozesse in deutschen Gerichten bei Bezügen zu den Balearen

Bestehen Bezüge zu Spanien oder ist sogar spanisches Erbrecht durch ein deutsches Gericht anzuwenden, übernehmen wir gerne die Prozessvertretung oder arbeiten dem Prozeßvertreter zu. Unsere Leistungen umfassen z.B. 

  • Prüfung, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist,
  • Gutachten zum spanischen Erbrecht für deutsche Gerichte,
  • Vorbereitung von Erbscheinanträgen bei Anwendbarkeit von spanischem Erbrecht und
  • Vorbereitung eines Antrags auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts. 

Beratung und Vertretung im Hinblick auf die Festsetzung der spanische Erbschaftsteuer

Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die steuerlichen Erledigungen im Zusammenhang mit einem deutsch-spanischen Erbfall. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Klärung des zuständigen Finanzamtes (Madrid oder Balearen),
  • Steuerliche Bewertung der Nachlassgegenstände,
  • Vorberechnung der anfallenden Steuer,
  • Beratung zur Reduktion durch Ausschlagung,
  • die Vorbereitung der Erklärung der spanischen Erbschaftssteuer (Selbstveranlagung oder Mitteilung der Grundlagen der Festsetzung),
  • Vertretung im Wertfestsetzungsverfahren,
  • die Beschaffung einer Steuernummer (NIE),
  • Antrag auf Anrechnung deutscher Erbschaftsteuer auf die spanische Erbschaftsteuer,
  • Einspruch gegen (Nach-) Festsetzung und Klage beim Finanzgericht sowie
  • Antrag auf Erstattung zuviel bezahlter Erbschaftsteuer. 

Deutsche Erbschaftsteuer bei Bezügen zu den Balearen

Bei Überschreiten der Freibeträge sollte immer die deutsche Erbschaftssteuererklärung mit der spanischen Erbschaftssteuererklärung abgestimmt werden.  Hierbei arbeiten wir entweder mit ihrem deutschen Steuerberater oder Rechtsanwalt zusammen oder übernehmen 

  • die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer bei Vermögen in Spanien,
  • den Einspruch gegen eine zu hoch festgesetzte deutsche Steuer, 
  • Vertretung vor Finanzgerichten (z.B. Klage gegen zu hohe Festsetzung), 
  • Antrag auf Anrechnung der spanischen Steuern und
  • Gutachten zur Besteuerung.

Nachlassplanung: Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung 

Frühzeitige Planung kann Erbstreit vermeiden und die hohe Erbschaftssteuer in Spanien oftmals senken. Wir stehen Ihnen auch bei der Planung des Erbfalls bei Bezügen zu Spanien zur Seite und beraten Kompetent. Unsere Leistungen umfassen insbesondere 

  • Gestaltung von Testamente bei Bezügen zu Spanien,
  • Überprüfung und steuerliche Bewertung bestehender (notarieller) Testamente,
  • Umfassende Vermögensnachfolgeplanung - auch unter Nutzung von Gesellschaften, Lebensversicherung und Schenkungen
  • Beratung betreffend die spanische Erbschaftssteuer und Doppelbesteuerung
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung

Spanisches Baurecht

Wir helfen Ihnen bei allen Fragen zum Thema „Bauen in Spanien“ (spanisches Baurecht), z.B.

  • Beratung beim Bau und Anbau (Neubauerklärung „obra nueva");
  • Vermessung der Grundstücksgrenze;
  • Nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten (Bauen ohne Baugenehmigung);
  • Nachträgliche Eintragung von Immobilien (expediente de dominio);
  • Architektenvertrag und Bauträgervertrag;
  • Baumängel;
  • Abrissverfügung und
  • Küstenschutzgesetz (ley de costas)

Spanisches Immobilienrecht

Wir beraten Sie gerne beim Kauf und Verkauf einer Immobilie in Spanien („Spanisches Immobilienrecht“). Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung und Abwicklung rechtssicherer Kauf einer Immobilie in Spanien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
  • Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder ausländisches Gesellschaft (z.B. GmbH, Anstalt),
  • Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer),
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen über Immobilien in Spanien,
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen aus Immobilienkaufverträgen,
  • Außergerichtilche und gerichtliche Durchsetzung des Beurkundungsanspruchs bei Erwerb mittels privatschriftlichen Kaufvertrag,
  • Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien,
  • Beratung beim Verkauf von Immobilien (z.B. Risikovorprüfung, Entwurf Kaufoptionsvertrag, privatschriftlicher Kaufvertrag/Arras Vertrag, Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung Kaufvertrag, Zahlungsabwicklung),
  • Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen),
  • Beratung bei Bewertung der Immobilie (Auswahl Gutachter und Bewertung des Gutachtens),
  • Steuerliche Beratung beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen).


Spanisches Steuerrecht

Wir beraten Rund um die Spanien Immobilien im Steuerecht („Spanisches Steuerrecht“), insbesondere Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer. Unserer besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei Erbschafts- und Schenkungsteuern. 

Standardsituationen sind dabei

  • Beratung bei der Vermeidung von Erbschaftsteuer 
  • Gutachten 
  • Einspruch gegen Steuerbescheide
  • Stundungsanträge
  • Ratenzahlungsanträge
  • Steuererklärung
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung
  • Verjährung der Erbschaftsteuer
  • Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern
  • Verteidigung gegen Säumnis- und Verspätungszuschläge

Unsere Mandanten

Wir beraten Privatleute, Stiftungen, Unternehmen und öffentliche Stellen. Für Gerichte erstellen wir Gutachten zum spanischen Erbrecht. Unsere Mandanten sind oft Deutsche mit Vermögen in Spanien, aber auch Erben von Personen mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt oder Vermögen in Spanien. 

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