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DBA-ESt-Spanien

Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ESt-Spanien) geschlossen. Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.  Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften. 

 

Publikationen zum Thema

  • Anrechnung spanische Erbschaftssteuer in Deutschland
  • Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
  • Spanische Vermögenssteuer
  • Steuerliche Anmeldung in Spanien, Residencia und NIE-Nummer

News zum Thema

  • TSJ Balearen: Keine Vermögensteuer für Nicht-Residente bei Vermögenshaltung über ausländische Gesellschaft

zum Glossar

Neuigkeiten

22.10.2025 Balearen: Weitere Vergünstigungen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer

22.10.2025 TS zur Steuerbefreiung für Familienunternehmen bei Vermietung von Immobilien

03.10.2025 Spanisches Verfassungsgericht: Ist die Besteuerung auf der Grundlage des Referenzwert (Valor de Referencia) verfassungsgemäß?

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