Doppelbesteuerungsakommen

Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-ESt.-Spanien). Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien.  Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften.