Einfache Ausfertigung (copia simple)

Eine einfache Ausfertigung (copia simple) einer notariellen Urkunde wird nach Beurkundung den Beteiligten ausgehändigt. Auf ihr ist nicht die Unterschrift der erklärenden Person oder des Notars und kein Stempel. Sie dient nur der Information und hat - anders als die erste Ausfertigung (primera copia) keine gesteigerte Beweiskraft.