Empadronamiento
Wer sich mehr als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet sich offiziell beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden, siehe § 54 des "Reglamento de Población y Demarcación de las Entidades Locales"
Wer sich mehr als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet sich offiziell beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (Ayuntamiento) anzumelden, siehe § 54 des "Reglamento de Población y Demarcación de las Entidades Locales"