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EuGüVO

Die "Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands" (EuGüVO) ist ab dem 29. Januar 2019 anzuwenden. Sie regelt unter anderem welches Recht betreffend den Ehegüterstand anzuwenden ist. 

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