Hausrat (ajuar doméstico)

Beim Tod eines der Ehegatten geht nach Art. 1321 CC der Hausrat (ajuar doméstico) auf den überlebenden Ehegatten über ohne dass sie ihm auf die Erbschaft angerechnet werden. Hierzu gehören Kleider, Möbel und Habseligkeiten, die die Ausstattung der gemeinsamen gewöhnlichen Wohnung der Ehegatten bilden. Schmuckstücke, künstlerische, historische oder andere Gegenstände von außergewöhnlichem Wert gehen nicht auf den Ehegatten über. ob dies auch für den Hausrat (ajuar doméstico) im Sinne von Art. 15 span. ErbStG maßgebend ist, ist umstritten.