Kaufoptionsvertrag (contrato de opción de compra)
In einem (spanischen) Kaufoptionsvertrag (contrato de opción de compra) erwirbt eine Partei das Recht, für ein Entgelt (prima) in einer bestimmten Zeit den Abschluss eines bestimmten (notariellen) Kaufvertrags (z.B. über die Übertragung einer Immobilie in Spanien) verlangen zu können. Das Entgelt für die Kaufoption (prima) beträgt regelmäßig 10 %.