Körperschaftssteuergesetz (Ley del Impuesto sobre Sociedades)
Das Gesetz 27/2014 vom 27. November über die Körperschaftssteuer (Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades) regelt die spanische Körperschaftsteuer (Impuesto sobre sociedades). Ihr unterliegen juristische Personen, die in Spanien ansässig sind oder eine Betriebsstätte haben. Eine Körperschaft gilt dann als ansässig, wenn sie aufgrund der spanischen Gesetzgebung gegründet wurde oder ihren Gesellschaftssitz oder aber ihre tatsächliche Geschäftsleitung (Leitung und Kontrolle ihrer gesamten Tätigkeit) auf spanischem Staatsgebiet hat.