S.A.

Die spanische Aktiengesellschaft (Sociedad anónima), abgekürzt "S.A."  ist im Real Decreto Legislativo 1/2010, de 2 de julio, por el que se aprueba el texto refundido de la Ley de Sociedades de Capital geregelt. Das Mindestkapital beträgt EUR 60.000,00. Die Firma muss den Zusatz „Sociedad Anónima" oder die Abkürzung „S.A." enthalten. Gibt es nur einen  Eigentümer, muss der Zusatz „unipersonal“ oder S.A.U. geführt werden. Das höchste Organ der spanischen Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung. Im Hinblick auf die laufenden Geschäfte wird sie durch den oder die Verwalter (administradores) vertreten; mehr als zwei Verwalter bilden einen Verwaltungsrat.