Stirbt eine Person in Spanien, wird der Tod durch einen approbierten Arzt festgestellt und einen Totenschein (certificado médico de defunción) erstellt. Darin vermerkt der Arzt den Eintritt, das Datum, die Uhrzeit und den Ort des Todes. Gibt es Anzeichen für einen unnatürlichen Tod, informiert er die Staatsanwaltschaft.
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02.08.2022 DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
09.04.2022 EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
20.11.2021 Spanien: Reform des Gesetzes über die gemeindliche Wertzuwachssteuer