Verschlossenes Testament (testamento cerrado)

Das sog. verschlossene Testament (testamento cerrado) ist ein notarielles Testament (testamento notarial), dass der Testierende im Grundsatz eigenhändig verfasst. Er kann auch einen anderen damit beauftragen, das Testament zu verfassen; in diesem Fall muss er aber alle Seiten des Testaments eigenhändig unterzeichnen. Das verschlossene Testament wird in einem verschlossenen Umschlag einen Notar (notario) übergeben. Der Notar versiegelt den Umschlag, unterschreibt und registriert ihn (Art. 706 f. CC). Sodann schickt er eine Benachrichtigung ans Zentrale Testamentsregister (Registro Central de Últimas Voluntades) in Madrid. Der Notar kennt somit nicht den Inhalt des Testaments.