Errungenschaftsgemeinschaft (sociedad de gananciales)

Bei dem spanischen ehelichen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (Sociedad de gananciales) wird gemäß Art. 1316 CC das während des Güterstands erworbenen Vermögen (bienes gananciales) Gesamtgut. Das vor Begründung der Gemeinschaft erworbene Vermögen bleibt hingegen jedem Ehegatten allein vorbehalten (bienes privativos). Vorbehaltsgut ist außerdem das durch Schenkung oder Erbschaft erworbene Vermögen.