Escritura
In "öffentlichen Urkunde" (escritura pública) müssen Rechtsgeschäfte und Verträge, die das Entstehen, die Übertragung, die Änderung oder das Erlöschen von dinglichen Rechten an Grundstücken zum Gegenstand haben, beurkundet werden, Art. 1.280 des spanischen Zivilgesetzbuches (CC).
Umgangssprachlich wird als escritura die Urkunde über den Kauf einer Immobilie (escritura pública de compraventa) bezeichnet. Die escritura ist die Voraussetzung für die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer ins Grundbuch (registro de la propriedad).
Publikationen zum Thema
- Anerkennung ausländischer Urkunden durch spanische Behörden im deutsch-spanischen Erbfall
- Der Nießbrauch im spanischen Zivil- und Steuerrecht
- Grundbuch in Spanien - FAQ
- Grunderwerbsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Schenkung einer Immobilie in Spanien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Schenkungen unter Lebenden im spanischen Zivilrecht
- Spanische Grunderwerbsteuer