gesetzliche Erfolge (sucesión intestada)

Im (gemein-) spanischen Recht ist die gesetzliche Erfolge (sucesión intestada) in den Art. 912 bis 958 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) geregelt. Danach tritt die gesetzliche Erbfolge tritt, wenn

  • der Erblasser ohne Testament verstirbt oder das Testament nichtig ist oder später unwirksam wird,
  • das Testament insgesamt oder hinsichtlich eines Teils der Güter keine Erbeinsetzung enthält,
  • nicht über alle Vermögensgegenstände des Erblassers verfügt wurde,
  • bei bedingter Erbeinsetzung die Bedingung nicht eintritt,
  • der testamentarische Erbe vorverstorben ist oder
  • der Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Bitte beachten: In bestimmten Regionen gilt abweichendes Foralrecht.