gesetzliche Erfolge (sucesión intestada)
Im (gemein-) spanischen Recht ist die gesetzliche Erfolge (sucesión intestada) in den Art. 912 bis 958 des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) geregelt. Danach tritt die gesetzliche Erbfolge tritt, wenn
- der Erblasser ohne Testament verstirbt oder das Testament nichtig ist oder später unwirksam wird,
- das Testament insgesamt oder hinsichtlich eines Teils der Güter keine Erbeinsetzung enthält,
- nicht über alle Vermögensgegenstände des Erblassers verfügt wurde,
- bei bedingter Erbeinsetzung die Bedingung nicht eintritt,
- der testamentarische Erbe vorverstorben ist oder
- der Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
Bitte beachten: In bestimmten Regionen gilt abweichendes Foralrecht.