Gütertrennung (separación de bienes)
Beim spanischen ehelichen Güterstand der Gütertrennung (Separación de bienes) gemäß Art. 1435 ff CC bleibt jeder Ehegatte Eigentümer der von ihm vor und während der Ehe erworbenen Güter. Gütertrennung ist in Valencia (für Altehen), Katalonien und auf den Balearen der gesetzliche Güterstand.