Nichteheliche Lebenspartnerschaft (pareja de hecho)

Eine nichteheliche Lebenspartnerschaft (pareja de hecho) kann nach dem Recht der meisten autonomen Gemeinschaften Spaniens anstelle einer Ehe (matrimonio) von Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts eingegangen werden. Die spanische Bezeichnung für die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist in den verschiedenen Gemeinschaften unterschiedlich: Als „parejas de hecho“ wird sie in Andalusien, auf den Kanarische Inseln, in Kantabrien, in Extremadura und im Baskenland bezeichnet. Als „parejas estables“ wird sie in Asturien, auf den Balearen und in Navarra bezeichnet. In Katalonien wird sie als „uniones estables de pareja“ und in Madrid und Valencia als "uniones de hecho“ bezeichnet. Die Form der Begründung unterscheidet sich. (Registrierte) Partner sind in vielen Bereichen nach den Gesetzen der autonomen Gemeinschaft Eheleuten gleich gestellt, z.B. bei der spanischen Erbschaftsteuer (impuesto sobre sucesiones).