Das spanische zentrale Register für letztwillige Verfügungen (Registro General de Actos de Ultima Voluntad) - kurz spanisches zentrales Testamentsregister - in Madrid wird bei der Generaldirektion der Register und Notariate (Dirección General de los Registros y del Notariado) - kurz DGRN - geführt. Es erteilt auf Antrag nach dem Tod einer Person eine Bescheinigung über letztwillige Verfügungen (certificado de actos de última voluntad). Bei Errichtung eines notariellen Testaments (testamento notarial) soll der spanische Notar dies dem spanischen Testamentsregister anzeigen. Auch vor einem deutschen Notar errichtete letztwillige Verfügungen deutscher Staatsangehöriger oder spanischer Staatsbürger können auf besonderen Antrag im Zentralen Testamentsregister in Madrid registriert werden.
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