Mit Gesetzesdekret 3/2024 vom 24. Mai 2024 haben die Balearen Neuregelungen zur Vereinfachung und Rationalisierung von Verwaltungsakten erlassen. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Legalisierung von Schwarzbauten auf ländlichem Boden (suelo rustico). Diese können in einem Zeitraum von 3 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert werden. Zunächst ist erforderlich, dass das zu legalisierende Gebäude (oder Teil hiervon) Bestandsschutz hat, also nicht mehr der Abriss durchgesetzt werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Verstoß gegen das Baurecht mindestens acht Jahre zurückliegt. Bauten im geschützten ländlichen Raum müssen allerdings vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Raumordnung und Bodennutzung vom 29. Mai 2014 errichtet wurden sein. In den Geltungsbereich des Gesetzes über Naturräume (Ley de Espacios Naturales) fallenden Grundstücke haben nur Bestandsschutz, wenn sie vor dem 10. März 1991 errichtet worden sind. Eine Legalisierung bei Ferienvermietung ist ausgeschlossen.
Im Gegenzug für die Legalisierung werden von den Eigentümern die Zahlung von Gebühren und Steuern und die Durchführung von bestimmten Umweltmaßnahmen verlangt. Die Eigentümer müssen im ersten Jahr der Gültigkeit dieses Verfahrens 10 Prozent des Wertes der Baumaßnahme entrichten, im zweiten Jahr sind es 12,5 Prozent und im dritten Jahr 15 Prozent.