Die Rechtsnachfolge von Todes wegen betreffend einen Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichen Aufenthalt auf Ibiza (Balearen, Spanien), der vor einem spanischen Notar ein Testament errichtet hat, das weder eine ausdrückliche noch stillschweigende Rechtswahl enthält, richtet sich nach der EuErbVO nach dem spanischen Recht und insbesondere dem Recht der Balearen.
Resolución de 24 de julio de 2019, de la Dirección General de los Registros y del Notariado