Schenkungssteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)

Als Experten für deutsch-spanische Nachfolgeplanung bei Bezügen zu den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentara) werden wir immer wieder gefragt, welche besonderen Gesetze auf den Balearen für die Besteuerung von Erbschaften gelten. Der Beitrag erläutert einführend die Rechtslage in den Steuerjahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 auf und verweist auf weiterführende Informationen zur Besteuerung von Schenkungen in Spanien.

Anwendbarkeit des Rechts der autonomen Gemeinschaft der Balearen

Bis 2015 war das autonome Recht der Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) nur anwendbar, wenn ein "Anknüpfungspunkt" zu der autonomen Gemeinschaft bestand. Das war bei Deutschen oft nicht der Fall. Für Erbfälle nach dem 1.1.2015 kann der Erwerber das Recht der Balearen in den meisten Fällen wählen.

Gesetzliche Grundlagen

Die autonome Gemeinschaft der Balearen (Comunidad Autónoma de Baleares - Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) hat mit Reformgesetz zur Erbschafts- und Schenkungsteuer vom 19. Dezember 2006 (LEY 22/2006, de 19 de diciembre, de reforma del Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones - nachfolgend "ErbStG Balearen") von der Befugnis der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Schenkungssteuer Gebrauch gemacht. Die wichtigsten Regelungen der Schenkungssteuer sind nachfolgend aufgeführt.

Wichtig: Soweit keine besonderen Regeln gelten, gelten die Regeln des Staates (estado), siehe hierzu den Beitrag Spanische Schenkungssteuer

Schenkungssteuer der Balearen

Bei einer Schenkung (donación) oder anderen der spanischen Schenkungssteuer (impuesto sobre donaciones) unterliegenden Übertragung sind den Erwerb der Steuerklasse I und II pauschal 7 % des Wertes der Schenkung abzuführen. Bei einer Immobilien-Schenkung sollte daher ein möglichst geringer Wert angegeben werden. Zur steuerlichen Bewertung von Immobilien für Zwecke der Schenkungssteuer empfehlen wir unseren gesonderten Beitrag hierzu. 

Gewinnsteuer bei Schenkung

Zusätzlich löst die Schenkung spanische Gewinnsteuer (Impuesto Sobre las Ganancias de Capital) auch aus! 

Wird die Immobilie im Rahmen eines Erbvertrags gegen Verzicht auf den Pflichtteil übertragen, unterfällt dies nicht der Schenkungsteuer, sondern Erbschaftsteuer. Weiterer Vorteil: Es fällt keine spanische Gewinnsteuer an. 

Auch Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt auf den Balearen können einen solchen Erbvertrag schließen (AP Palma de Mallorca, Urteil Nr. 529/2020 vom 30.12.2020 – 529/2020). Die gewünschten steuerlichen Wirkungen treten nach unserer Auffassung außerdem dann ein, wenn deutsches Recht betreffend den Erbvertrag und den Pflichtteil maßgebend ist. 

Glossar: Erbvertrag (contrato sucesorio); Spanische Schenkungssteuer (impuesto sobre donaciones); Foralrecht (Derecho Foral)

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