US-Bundesstaat Washington: Nachlasssteuer und Erbschaftsteuer

Als Fachanwälte für Erbrecht und Spezialisten für deutsch-amerikanisches Erbrecht beraten wir auch im Hinblick auf die steuerlichen Folgen des Todes. Dabei berücksichtigen wir auch die Steuern der US-Bundesstaaten, insbesondere der Washington Estate Tax. Der Beitrag gibt eine Einführung zum Anfall und zur Berechnung der Steuer und verweist auf weiterführende Informationen.

Rechtliche Grundlagen

Der US-Bundesstaat Washington erhebt eine eigene Nachlasssteuer (Washington estate tax) auf der Grundlage von Chapter 83.100 RCW. Sie wird erhoben auf jede Übertragung von in Washington befindlichem Vermögen. Immaterielle Vermögen, das sich im Besitz eines in Washington ansässigen Steuerpflichtigen befindet, gilt dabei als in Washington befindlich.

Berechnung der Steuer

Für Nachlässe von Verstorbenen, die vor dem 1. Juli 2025 verstorben sind, entspricht der Steuerbetrag in der Regel dem in der folgenden Tabelle angegebenen Betrag:

Wenn der steuerpflichtige Nachlass in Washington mindestens

Aber weniger als

Der Steuerbetrag entspricht dem ursprünglichen Steuerbetrag

Plus Steuersatz %

des steuerpflichtigen Nachlasses in Washington, der größer ist als

$0

$1 million

$0

10%

$0

$ 1 million

$2 million

$100,000

15%

$1 million

$2 million

$3 million

$250,000

17%

$2 million

$3 million

$4 million

$420,000

19%

$3 million

$4 million

$6 million

$610,000

23%

$4 million

$6 million

$7 million

$1.07 million

26%

$6 million

$7 million

$9 million

$1.33 million

30%

$7 million

$9 million

-

$1.93 million

35%

$9 million

(Befindet sich ein Vermögenswert aus dem Nachlass des Erblassers außerhalb des Bundesstaates Washington, entspricht der Steuerbetrag dem in Absatz (a) dieses Unterabschnitts festgelegten Betrag, multipliziert mit einem Bruch. Der Zähler des Bruchs ist der Wert des in Washington befindlichen Vermögens. Der Nenner des Bruchs ist der Wert des Bruttovermögens des Erblassers. 

Wer muss in Washington eine Erbschaftssteuererklärung einreichen?

Eine Nachlasssteuererklärung muss in Washington eingereicht werden, wenn der Bruttowert des Vermögens des Verstorbenen – einschließlich aller Vermögenswerte, die sich in seinem Eigentum befinden oder treuhänderisch verwaltet werden, unabhängig vom Standort dieser Vermögenswerte – zum Zeitpunkt seines Todes über dem Schwellenwert liegt und:

  • er seinen Wohnsitz in Washington hat oder
  • er nicht in Washington ansässig ist, aber Immobilien oder Sachvermögen in Washington besitzt.

Sind die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, ist eine Steuererklärung auch dann erforderlich, wenn keine Steuer geschuldet wird. Liegt der Nachlass des Verstorbenen unter dem Schwellenwert, muss keine Erklärung eingereicht werden.

U.S. Federal Estate Tax

Bei einem Nachlass mit Bezügen zum Staat Washington kann auch US-Bundes-Nachlasssteuer (federal estate tax) anfallen. Insoweit verweisen wir auf den Beitrag zur US-Bundes-Nachlasssteuer. 

Vermeidung der Doppelbesteuerung

Das DBA-USA-Erb ist im Hinblick auf die Steuern der US-Bundesstaaten nur im Hinblick auf die Regeln zur Anrechnung auf die deutsche Steuer anwendbar. 

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