Doppelbesteuerungsabkommen (Convenio para evitar la doble imposición)
Deutschland und Spanien haben auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein Doppelbesteuerungsabkommen (Convenio para evitar la doble imposición) - kurz DBA-ESt-Spanien - abgeschlossen. Dieses kann hier abgerufen werden. Betreffend die Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer gibt es hingegen kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung richtet sich daher nach den nationalen Vorschriften.