Nach spanischem Recht kann der Testator einen Testamentsvollstrecker (albacea) bestimmen, der den Nachlass abwickelt. Wenn er auch den Nachlass teilen soll, wird er als Erbteiler (contador-partidor) bezeichnet.
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02.08.2022 DGT: keine gemeindlichen Wertzuwachssteuer bei Tod des Nießbrauchers
09.04.2022 EuGH: Vereinbarkeit der Pflicht der Spanien-Ansässigen (Residenten) zur Meldung ihres Vermögen im Ausland mit Unionsrecht
20.11.2021 Spanien: Reform des Gesetzes über die gemeindliche Wertzuwachssteuer