Nach spanischem Recht kann der Testator einen Testamentsvollstrecker (albacea) bestimmen, der den Nachlass abwickelt. Wenn er auch den Nachlass teilen soll, wird er als Erbteiler (contador-partidor) bezeichnet.
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29.05.2020 DGRN: Ausländer können keinen Erbvertrag über eine Abfindung des Pflichtteils nach dem Recht der Balearen (Mallorca) schließen
23.05.2020 TS zur 3 % Pauschale für persönliche Gegenstände und Inventar bei der spanischen Erbschaftsteuer