Das Gesetz 8/2022 vom 11. November über die freiwillige Erbfolge durch Vereinbarung oder Vertrag auf den Balearen (Ley 8/2022, de 11 de noviembre, de sucesión voluntaria paccionada o contractual de las Illes Balears), im Folgenden "Gesetz 8/2022", ist am 17. Januar 2023 in Kraft getreten. Es ändert die Regelung von Erbverträgen in der Autonomen Gemeinschaft der Balearen. Insbesondere wird das nach Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. hierzu DGRN mit Entscheidung vom 24. Mai 2019) bestehende Erfordernis, dass ein Erblasser, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, die Gebietszugehörigkeit der Balearen haben muss, beseitigt (siehe hierzu auch Urteil des AP Baleares Nr. 529/2020 vom 30.12.2020 – 529/2020).
Ferner werden im Gesetz weitere Regelungen, insbesondere zur erforderlichen Geschäftsfähigkeit und Form, getroffen.
Anmerkung
Das neue Gesetz bringt Rechtsklarheit und ermöglicht damit die langfriste Planung der Vermögensnachfolge in Vermögen auf den Balearen und erlaubt es in vielen Fällen Vermögen bei nur geringer balearischer Erbschaftsteuer zu übertragen.