Erbschaftssteuer auf den Balearen im Steuerjahr 2016

Mit  Haushaltsgesetz (Ley de Presupuestos Generales de la Comunidad Autónoma de las Islas Baleares) für 2016 wurde auch die Erbschaftsteuer der Balearen geändert: 

Für alle steuerbaren Erwerbe von Todes wegen wurde der bisherige Abschlag von 99 % in der Steuerklasse I und II auf die Steuerschuld nach dem Recht der Balearen abgeschafft.

Der Steuersatz wird nun anhand folgender Tabelle ermittelt: 

Bemessungsgrundlage

Sockelbetrag

Steuerbarer Restbetrag bis (Euro)

Steuersatz (%)

0

0

700.000,00

1

701.000,00

7.000,00

300.000,00

8

1.000.001,00

31.000,00

1.000.000,00

11

2.000.001,00

141.000,00

1.000.000,00

15

3.000.001,00

291.000,00

oder mehr

20

 

 Weitere Informationen: Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag zur Erbschaftsteuer der Balearen.  

Diesen Artikel bewerten
 
 
 
 
 
 
 
0 Bewertungen (0 %)
Bewerten
 
 
 
 
 
 
1
5
0
 

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag oder der Beauftragung der Kanzlei?

Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme für Sie und uns so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie für Ihre Fragen vorrangig unser Kontaktformular zu benutzen. Nach Absendung Ihrer Anfrage wird Sie ein Rechtsanwalt der Kanzlei, der sich mit dem Themengebiet auskennt, schnellst möglich - in der Regel binnen 24 Stunden - kontaktieren und - soweit erforderlich - weitere Fragen stellen oder ein Angebot für eine Beratung unterbreiten. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage per Kontaktformular nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden und wir unterbreiten Ihnen nach Sichtung Ihrer Anfrage ggf. einen Vorschlag für eine Vergütung.

Natürlich können Sie uns auch anrufen. Ansprechpartner finden Sie unter Rechtsanwälte. Selbstverständlich werden Sie auch bei Anruf versuchen vorab über eine etwaig anfallende Vergütung zu informieren.