Compilación del Derecho Civil de Baleares
Das besondere Recht - auch Foralrecht (derecho foral) genannt - der Balearen ist in der Compilación del Derecho Civil de Baleares, Dekret 79/1990 vom 6. 9. 1990 (CDB) geregelt. Einige Bestimmungen gelten für die gesamten Balearen, also die Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza (Eivissa) und Formentera (Art. 1 CDB). Zum Teil gibt es aber auch besondere Regeln für die Inseln Mallorca und Menorca bzw. Ibiza und Formentera.
Die Regeln des spanischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil), kurz CC, sind auf den Balearen anzuwenden, die besonderer Regeln der CDB gehen aber vor (Art. 2 CDB).
Publikationen zum Thema
- Eheliches Güterrecht auf den Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera)
- Gesetzliche Erbfolge auf den Balearen
- Pflichtteil auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Pflichtteil nach spanischem Erbrecht
- Spanisches Erbrecht oder deutsches Erbrecht – welches Recht ist bei einem Erbfall mit Bezügen zu Spanien anzuwenden?