Foralrecht (Derecho Foral)

Das spanische Zivilgesetzbuch (Código Civil), kurz CC, ist nicht in allen seinen Teilen für das gesamte Staatsgebiet Spaniens anwendbar. Vielmehr gelten in bestimmten Gebieten Vorschriften, die vom CC abweichen und auf die von ihnen erfassten Tatbestände vorrangig anzuwenden sind. Diese Vorschriften werden (auch) als Foralrecht (Derecho foral) bezeichnet. Foralrecht haben

  • die Balearen, wobei Ibiza/Formentera und Mallorca und Menorca eigenes Recht haben (Compilación del Derecho Civil de Baleares);
  • Katalonien (Cataluña);
  • Galizien (Galicia);
  • Navarra (Comunidad Foral de Navarra);
  • das Baskenland (País Vasco), wobei bestimmte Gebiete (Bizkaya und Valle de Ayala) eigenes Recht haben und
  • Aragon (Aragón).
  • Katalonien.

Forales Erbrecht ist anzuwenden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes die Gebietszugehörigkeit (vecindad civil) eines bestimmten Foralrechtsgebietes hatte.