Katasterwert
Der Katasterwert (valor catastral) wird vom Katasteramt (catastro) festgesetzt. Er ist Grundlage für die Berechnung der spanischen Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles; IBI). Die Berechnung liegt in der Zuständigkeit der Generaldirektion des Katasters (Dirección General del Catastro). Der Katasterwert soll die Hälfte des Marktwertes sein. Der Katasterwert soll alle 10 Jahre an die Inflation angepasst werden. Ferner kann er sich durch Neubauten oder Änderung/Berichtigung der Grundstücksfläche ändern.
Publikationen zum Thema
- Bewertung von Spanien-Immobilien für Zwecke der spanischen Erbschaftsteuer
- Erbschaftssteuer bei Vermögen in Spanien 2022, 2023 und 2024 - FAQ
- Ferienimmobilie in Spanien - Besteuerung der Eigennutzung
- Grunderwerbsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Grundsteuer Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia
- Plusvalía auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca)
- Schenkung einer Immobilie in Spanien im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Spanische Gewinnsteuer beim Verkauf einer Immobilie in Spanien
- Spanische Grunderwerbsteuer
- Spanische Grundsteuer
- Spanische Vermögenssteuer