Katasterwert

Der Katasterwert (valor catastral) wird vom Katasteramt (catastro) festgesetzt. Er ist Grundlage für die Berechnung der spanischen Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles; IBI). Die Berechnung liegt in der Zuständigkeit der Generaldirektion des Katasters (Dirección General del Catastro). Der Katasterwert soll die Hälfte des Marktwertes sein.  Der Katasterwert soll alle 10 Jahre an die Inflation angepasst werden. Ferner kann er sich durch Neubauten oder Änderung/Berichtigung der Grundstücksfläche ändern.