Gewinnsteuer
Die spanische Gewinnsteuer ist im Ley 35/2006, de 28 de noviembre, del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, kurz LIRPF bzw. im Gesetz über die Besteuerung von Nicht-Residenten (Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes) geregelt. Im Grundsatz wird die Steuer durch jede Veränderung der Zusammensetzung von Vermögen ausgelöst, Art. 33 LIRPF. Dies sind z.B. der Verkauf (venta) einer Immobilie, eine Schenkung (donación) oder die Auflösung einer Eigentümergemeinschaft (disolución de cosa común). Der Erwerb von Todes wegen löst die Steuer hingegen nicht aus.
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